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Grundsätzliches


Mit dem Eintritt in unsere Schule gehört jedes Kind zu unserer Gemeinschaft aus Schülern und Schülerinnen, Lehrenden, Mitarbeitenden und Eltern. Unser gemeinsames Ziel ist es, allen ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten in einem Schulklima zu ermöglichen, in dem wir uns „zu Hause“ fühlen. Hierzu müssen Kinder, Lehrende, Mitarbeitende und Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Verschiedene Bausteine sollen dafür Sorge tragen, dass sich alle wohlfühlen können und niemand zu Schaden kommt.


Auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW und der sich daraus ergebenden Erlasse sowie des Notfallordners NRW haben wir folgende Bausteine im Blick:

die pädagogischen Grundsätze unseres Schulprogramms
die Schulregeln
das schuleigene Schutzkonzept gegen (auch sexuelle) Gewalt
den aus dem Schutzkonzept hervorgegangenen Verhaltenskodex
das Brandschutzkonzept
das schuleigene Krisenteam
Flyer „Sicherheit in der Schule“
die Hausordnung


Schulregeln und Hausordnung

Die Schulregeln und die Klassen- und Pausenregeln unserer Schule bilden die Grundlage für ein friedvolles und geregeltes Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen

Deshalb richtet sich diese Vereinbarung gleichermaßen an alle anfangs genannten Personen. Mit dem Eintritt in unsere Schule wird sie ausgegeben und als Zeichen der Akzeptanz von allen drei Seiten unterschrieben. Die Familie erhält eine Kopie



Schulregeln und Hausordnung - Anschreiben


Die Schulregeln und die Klassen- und Pausenregeln unserer Schule bilden die Grundlage für ein friedvolles und geregeltes Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen

Deshalb richtet sich diese Vereinbarung gleichermaßen an alle anfangs genannten Personen. Mit dem Eintritt in unsere Schule wird sie ausgegeben und als Zeichen der Akzeptanz von allen drei Seiten unterschrieben. Die Familie erhält eine Kopie


Sehr geehrte Eltern,

wir haben an der Mährfeldschule mit dem gesamten pädagogischen Personal Schulregeln aufgestellt und diese um eine Hausordnung ergänzt. Die Hausordnung ist auch von der Schulkonferenz einstimmig angenommen worden und besitzt damit Gültigkeit.
Es ist wichtig, dass sich jedes Kind an die aufgestellten Regeln hält und lernt nach Regeln zu leben. Die Vermittlung solchen Verhaltens ist für alle Bereiche, in denen Menschen zusammen leben, notwendig: Im Straßenverkehr, in der Familie, in der Schule, in der Gesellschaft allgemein.

Im Sinne eines gemeinsamen Erziehungsauftrages von Eltern und des gesamten pädagogischen Personals bitten wir Sie hiermit, die beiliegende Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und darüber hinaus mit Ihren Kindern den Sinn solcher Schulregeln zu besprechen. Wir haben das in der Schule bereits getan, so dass Ihnen ihre Kinder auch Zusatzinformationen geben können.

Wir und die Kinder werden in unserer Schule konsequent auf die Einhaltung der Hausordnung achten.

Bei extremen Verstößen der Kinder werden Sie als Eltern von uns schriftlich darüber benachrichtigt und wir werden ggf. die im Schulgesetz des Landes NRW vorgesehenen Schritte bzw. die Maßnahmen aus dem Notfallordner NRW ergreifen.

Ich wünsche mir, dass es uns Erwachsenen gelingt, mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Nichtbeachtung der entsprechenden Regelungen würde ansonsten im Interesse der Schulgemeinschaft ebenfalls (rechtliche) Konsequenzen haben.


Mit freundlichen Grüßen, im Namen des Kollegiums und der Schulkonferenz



gez. A. Treichel
Schulleitung


Inhalt


Unterrichtsbeginn

Das Schulgebäude ist ab 7.45 Uhr geöffnet und die Kinder können sich in den Klassen aufhalten. Dort werden sie beaufsichtigt. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
Eltern und Geschwister verabschieden sich bitte am Schultor.

Einlass

Während der Unterrichtszeit sind die Eingangstüren verschlossen. Eltern, die etwas im Sekretariat zu erledigen haben, benutzen bitte die Klingel.

Während der Unterrichtszeit sind keine Gespräche mit dem Lehrpersonal möglich. Hierzu kann telefonisch oder per Messenger ein Termin vereinbart werden. Jede Lehrkraft bietet einmal pro Woche eine Sprechzeit an.
Kinder, die zu spät kommen, benutzen ebenfalls die Klingel und werden bis zum Beginn der nächsten Stunde betreut und mit Aufgaben versorgt.

Schulregeln

Bei Verstößen gegen die Schulregeln (s.o.) wird zunächst ein pädagogisches Gespräch mit den Kindern geführt, ggf. verbringen sie eine Zeit im „Pausenraum“, um ihr Verhalten zu überdenken. Auch Maßnahmen einer Wiedergutmachung können greifen.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen werden die Eltern zu einem Gespräch zunächst mit der Klassenleitung oder der Schulleitung gebeten.
Falls notwendig, werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

Gewalt

Im Hinblick auf verbale und/oder körperliche Gewalt gibt es keine Toleranz gegenüber Kindern oder Erwachsenen.

Bei Beleidigungen, bedrohlichem Auftreten oder Angriffen seitens Erwachsener macht die Schulleitung Gebrauch von ihrem Hausrecht nach §59 SchulG NRW und spricht ein Hausverbot aus. Bei Nichtbeachtung des Hausverbots wird die Polizei eingeschaltet und in jedem Fall wird Anzeige erstattet. Das Hausrecht kann an die Mitarbeitenden übertragen werden.
Es ist Eltern nicht gestattet, Kinder anderer Familien zur Rede zu stellen oder anderweitig zu bedrängen. Auch Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen auf dem Schulgelände werden nicht geduldet.



Kinder, die sich beleidigend, bedrohlich oder tätlich angreifend gegenüber den Mitarbeitenden der Schule verhalten, müssen von ihren Eltern umgehend abgeholt werden.
Selbstverständlich dulden wir ein solches Verhalten der Kinder untereinander auch nicht und greifen entsprechend pädagogisch ein.
Weitere Schritte werden je nach Situation mit pädagogischem Augenmaß eingeleitet (pädagogische Maßnahmen / Ordnungsmaßnahmen).
Eine Ausnahme sind Delikte, für die es eine Vereinbarung in der Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt Gelsenkirchen und Polizei gibt (z.B. Körperverletzung). Hier ist die Schulleitung verpflichtet, Anzeige zu erstatten.

Waffen / gefährliche Gegenstände

Es ist sowohl Kindern als auch Erwachsenen ausnahmslos verboten Waffen oder gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen: Diese sind im Schulbetrieb nicht zugelassen.
• Messer – unabhängig von der Größe
• Nagelfeilen, Schraubenzieher oder ähnliche spitze Gegenstände, die als Stichwaffen zu benutzen sind
• Baseballschläger, Äste, Schlagwaffen aller Art (insbesondere sog. Schlagringe)
• gefährliche oder brennbare Flüssigkeiten
• Elektroschocker, einschließlich sog. Schockertaschenlampen

Datenschutz und Privatsphäre

Zur Nutzung von Handys durch die Schülerinnen und Schüler hat die Schulkonferenz bereits vor längerer Zeit Regelungen getroffen:
Handys können einmalig aus einem schulischen Anlass oder dauerhaft von den Kindern mitgeführt werden. In jedem Fall ist die Klassenleitung zu informieren und es muss ein Vertrag, der die Nutzung regelt, abgeschlossen werden.
Erwachsene weisen wir darauf hin, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und diese auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten. Verboten sind z.B. Fotografieren und Filmen fremder Kinder, anderer Personen z.B. Lehrpersonal, insbesondere in Zusammenhang mit der Veröffentlichung in den sogenannten „sozialen Medien“.
Das Mitschneiden von Gesprächen ist in jedem Falle strafbar und wird zur Anzeige gebracht.
Aus den oben genannten Gründen ist es den Kindern untersagt, Uhren mit einer Aufnahmefunktion und/oder Anschluss an das Internet zu tragen.




Haftung

Die Schule schließt die Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände aus

2. Anhang zur Hausordnung

Die Klassenleitungen belehren 2 mal im Jahr die Schüler über die Hausordnung.
1) nach den Sommerferien
2) nach den Winterferien

Die Eltern werden einmal im Schuljahr über die Hausordnung belehrt
Elternpflegschaft (schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme)

Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 01.10.24 gelesen und bestätigt und tritt ab 04.10.24 in Kraft.

Gelsenkirchen, d. 1.10.2024

_Treichel              Karboschewski                     Marewski
Schulleitung       Schulpflegschaftsvorsitz        OGS Leitung

Georges           Gründel
Lehrerrat          Förderverein





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