Unterrichtsbeginn
Das Schulgebäude ist ab 7.45 Uhr geöffnet und die Kinder können sich in den Klassen aufhalten. Dort werden sie beaufsichtigt. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
Eltern und Geschwister verabschieden sich bitte am Schultor.
Einlass
Während der Unterrichtszeit sind die Eingangstüren verschlossen. Eltern, die etwas im Sekretariat zu erledigen haben, benutzen bitte die Klingel.
Während der Unterrichtszeit sind keine Gespräche mit dem Lehrpersonal möglich. Hierzu kann telefonisch oder per Messenger ein Termin vereinbart werden. Jede Lehrkraft bietet einmal pro Woche eine Sprechzeit an.
Kinder, die zu spät kommen, benutzen ebenfalls die Klingel und werden bis zum Beginn der nächsten Stunde betreut und mit Aufgaben versorgt.
Schulregeln
Bei Verstößen gegen die Schulregeln (s.o.) wird zunächst ein pädagogisches Gespräch mit den Kindern geführt, ggf. verbringen sie eine Zeit im „Pausenraum“, um ihr Verhalten zu überdenken. Auch Maßnahmen einer Wiedergutmachung können greifen.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen werden die Eltern zu einem Gespräch zunächst mit der Klassenleitung oder der Schulleitung gebeten.
Falls notwendig, werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
Gewalt
Im Hinblick auf verbale und/oder körperliche Gewalt gibt es keine Toleranz gegenüber Kindern oder Erwachsenen.
Bei Beleidigungen, bedrohlichem Auftreten oder Angriffen seitens Erwachsener macht die Schulleitung Gebrauch von ihrem Hausrecht nach §59 SchulG NRW und spricht ein Hausverbot aus. Bei Nichtbeachtung des Hausverbots wird die Polizei eingeschaltet und in jedem Fall wird Anzeige erstattet. Das Hausrecht kann an die Mitarbeitenden übertragen werden.
Es ist Eltern nicht gestattet, Kinder anderer Familien zur Rede zu stellen oder anderweitig zu bedrängen. Auch Auseinandersetzungen zwischen Erwachsenen auf dem Schulgelände werden nicht geduldet.
Kinder, die sich beleidigend, bedrohlich oder tätlich angreifend gegenüber den Mitarbeitenden der Schule verhalten, müssen von ihren Eltern umgehend abgeholt werden.
Selbstverständlich dulden wir ein solches Verhalten der Kinder untereinander auch nicht und greifen entsprechend pädagogisch ein.
Weitere Schritte werden je nach Situation mit pädagogischem Augenmaß eingeleitet (pädagogische Maßnahmen / Ordnungsmaßnahmen).
Eine Ausnahme sind Delikte, für die es eine Vereinbarung in der Ordnungspartnerschaft zwischen Stadt Gelsenkirchen und Polizei gibt (z.B. Körperverletzung). Hier ist die Schulleitung verpflichtet, Anzeige zu erstatten.
Waffen / gefährliche Gegenstände
Es ist sowohl Kindern als auch Erwachsenen ausnahmslos verboten Waffen oder gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen: Diese sind im Schulbetrieb nicht zugelassen.
• Messer – unabhängig von der Größe
• Nagelfeilen, Schraubenzieher oder ähnliche spitze Gegenstände, die als Stichwaffen zu benutzen sind
• Baseballschläger, Äste, Schlagwaffen aller Art (insbesondere sog. Schlagringe)
• gefährliche oder brennbare Flüssigkeiten
• Elektroschocker, einschließlich sog. Schockertaschenlampen
Datenschutz und Privatsphäre
Zur Nutzung von Handys durch die Schülerinnen und Schüler hat die Schulkonferenz bereits vor längerer Zeit Regelungen getroffen:
Handys können einmalig aus einem schulischen Anlass oder dauerhaft von den Kindern mitgeführt werden. In jedem Fall ist die Klassenleitung zu informieren und es muss ein Vertrag, der die Nutzung regelt, abgeschlossen werden.
Erwachsene weisen wir darauf hin, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und diese auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten. Verboten sind z.B. Fotografieren und Filmen fremder Kinder, anderer Personen z.B. Lehrpersonal, insbesondere in Zusammenhang mit der Veröffentlichung in den sogenannten „sozialen Medien“.
Das Mitschneiden von Gesprächen ist in jedem Falle strafbar und wird zur Anzeige gebracht.
Aus den oben genannten Gründen ist es den Kindern untersagt, Uhren mit einer Aufnahmefunktion und/oder Anschluss an das Internet zu tragen.
Haftung
Die Schule schließt die Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände aus
2. Anhang zur Hausordnung
Die Klassenleitungen belehren 2 mal im Jahr die Schüler über die Hausordnung.
1) nach den Sommerferien
2) nach den Winterferien
Die Eltern werden einmal im Schuljahr über die Hausordnung belehrt
Elternpflegschaft (schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme)
Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 01.10.24 gelesen und bestätigt und tritt ab 04.10.24 in Kraft.
Gelsenkirchen, d. 1.10.2024
_Treichel Karboschewski Marewski
Schulleitung Schulpflegschaftsvorsitz OGS Leitung
Georges Gründel
Lehrerrat Förderverein